Unsere GmbH-Gründung liegt gerade einmal 2 Wochen zurück und schon sehen wir die Notwendigkeit gekommen über ein Thema zu berichten, was für jeden Existenzgründer von Relevanz ist: Aufforderungen von sog. „Wirtschaftsverlagen“ zur Eintragung in Unternehmens- oder Firmenregister.

Kaufen Sie nicht die Katze im Sack.

Schon bevor unsere Cyface GmbH auf Antrag des Notars in das Handelsregister eingetragen wurde, hat uns dieser darauf hingewiesen, dass wir im Zuge der Handelsregistereintragung weitere Schreiben erhalten werden, die zur Eintragung in dubiose Register auffordern. Binnen eben dieser zwei Wochen seit der eigentlichen Eintragung erreichten uns nun bereits schon drei Aufforderungsschreiben von unterschiedlichen privaten Firmen. Wir weisen auf diese Thematik hin, um andere Existenzgründer vor unnötigen Zahlungen zu bewahren.

Welche Kosten entstehen bei der Eintragung ins Handelsregister?

Im Rahmen der Eintragung ins Handelsregister entstehen Gerichtskosten in Höhe von 150 EURO. Diese Kosten sind von den Kosten des Notars zu trennen, die separat entstehen. Wenn also Aufforderungsschreiben eintreffen deren ausgewiesene Gesamtkosten diese 150 EURO übersteigen, sollten die Alarmglocken läuten. Wir bspw. wurden aufgefordert für unnötige Eintragungen bis zu 550 EURO inkl. Bearbeitungsgebühren aufzubringen.

Wie kann man unnötige Aufforderungen erkennen?

Die angesprochenen Gerichtskosten werden in jedem Falle nur direkt von der jeweiligen Landesjustizkasse eingefordert Daher können alle weiteren Rechnungen im Zusammenhang mit der Eintragung ignoriert werden und müssen in keinem Falle bezahlt werden. Besonders auffällig sind solche Schreiben die seitenlange AGBs, Bearbeitungsgebühren und undurchsichtige Vertragsbestandteile beinhalten. Auch lohnt sich immer ein Blick auf den Absender zu werfen und diesen zu recherchieren. Oft verbergen sich dahinter private Unternehmen mit missverständlicher Firmenbezeichnung.

Nicht einschüchtern lassen!

Besonders pikant ist die Tatsache, dass diese Schreiben sehr förmlich gestaltet sind. Erweitert durch Formulierungen wie bspw. „Bitte dringend bearbeiten!“ oder auch „…als Unternehmer kommen nun auch neue Verpflichtungen auf Sie zu.“ wird zunehmend der Eindruck erweckt, dass es sich um wichtige und zwingend notwendige Vorgänge handelt. Um rechtlichen Konsequenzen aus dem Weg zu gehen, möchten wir an dieser Stelle keine konkreten Angaben über Firmen machen, die uns angeschrieben haben.

Wichtig:
Schlussendlich möchten wir noch darauf hinweisen, dass dieser Beitrag keinesfalls einer rechtlichen Beratung gleichkommt und keine Haftung für entstehende Schäden übernommen werden kann, da sich Sachverhalte im Einzelfall differenziert darstellen können.