Jedes Startup Team das bereits vor der Gründung zusammenarbeitet bildet eine GbR – eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts vor dem Gesetz, ob es sich dessen bewusst ist oder nicht. Da unsere GmbH Gründung auch noch bevor steht, ist dies auch bei uns der Fall. Obwohl man als Startup oft viele Informationen zur Gründung erhält, sind wir auf Neues gestoßen, das sich erst durch die aktive Suche ergeben hat. Diese Erkenntnisse möchten wir mit euch im Folgenden teilen:

  1. Kann man Ausgaben schon vor dem ersten Kunden absetzen?
  2. Wie darf man seine GbR nenne?
  3. Sollen wir einen Gesellschaftervertrag schließen?
  4. Welche Schritte sind nötig?
  5. Welche Kosten fallen an?

Disclaimer: Da wir keine Rechtsexperten sind, ersetzen die hier genannten Punkte natürlich keine Rechtsberatung. Außerdem können wir die Richtigkeit dieser Punkte nicht garantieren. Es geht hier vielmehr darum, euch auf Regelungen aufmerksam zu machen, auf die ihr ggf. nicht sofort stoßen würdet.

Absetzbarkeit von Ausgaben

Erst mit dem ersten Umsatz seid ihr aus Sicht des Finanzamtes gewerblich tätig und könnt erst ab eurem ersten Kunden Ausgaben absetzen, wie dieses Beispiel erläutert:

„Der Gewerbetreibende Hubert plant den Betrieb eines Fitnessstudios. Er mietet am 15. Februar 2016 Räumlichkeiten an, am 28. Februar 2016 sind alle erforderlichen Umbau- und Aufbauarbeiten abgeschlossen. Am 3. März 2016 lässt sich Hubert ins Handelsregister eintragen, das Geschäft startet mit den ersten Kunden am 16. März 2016.“ – Für Erläuterungen und Konsequenzen siehe Quelle

Name der GBR

Die Namensgebung scheint nicht klar vom Gesetzgeber geregelt zu sein, daher findet man im Netz widersprüchliche Angaben dazu.

  • Der Name darf nicht vortäuschen, eine Firma zu sein, es handelt sich viel mehr um eine Geschäftsbezeichnung (da i.d.R. kein Eintrag im Handelsregister nötig und möglich). (1)
  • Auf offiziellen Dokumenten (Geschäftsbriefe wie Angebote, Rechnungen, Lieferscheine usw.) müssen die vollen Namen aller Gesellschafter sowie eine ladungsfähige Adresse angeben werden. Auf Werbematerialien dürft ihr kreativer sein. (1)

Näheres und Beispiele zur Namensgebung der GbR: (2) (3)

Gesellschaftervereinbarungen und Gesellschaftsvertrag

Ein schriftlicher Vertrag ist sinnvoll, auch wenn man bereits durch die mündliche Äußerung, ein gemeinsames Ziel zu verfolgen (auch unwissendlich) vor dem Gesetz eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt. (4)

„Neben den notwendigen Bestandteilen (Gesellschaftszweck und Förderpflicht) sollten möglichst Regelungen zur Geschäftsführung und Vertretung, internen Haftungsverteilung, Beschlussfassung, Gewinn unVerlustverteilung, Erbfolge, Auseinandersetzung und Auflösung enthalten sein.“ (1)

Welche Schritte (Anzeige/Anmeldungen) sind nötig?

Für zulassungsfreie Gewerbe ist zunächst keine Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt nötig, erst wenn ihr die tatsächliche gewerbliche Tätigkeit ausübt (d.h. Geschäfte abschließt) müsst ihr euch (und zwar jeder Gesellschafter für sich) unverzüglich beim Gewerbeamt samt einer ladungsfähigen Geschäftsadresse anmelden. Das Finanzamt sollte euch dann jeweils automatisch einen Bogen zur steuerlichen Erfassung zukommen lassen. (1)

Zusätzlich sind alle Veränderungen des Gewerbes (z.B. Tätigkeitsfeld, Adresse, Gesellschafter, Auflösung, etc.) beim Gewerbeamt anzuzeigen.

Kosten, Nachweise und zuständiges Amt

Eure Anlaufstelle hängt von eurer Geschäftsadresse ab. In machen Gebieten kann man sich auch bei der IHK anmelden, i.d.R. gibt es jedoch ein zuständiges Gewerbeamt. Dort erfahrt ihr auch die Kosten und notwendigen Nachweise. (Bspw. für Dresden)